DATENSCHUTZ- UND DATENVERARBEITUNGSRICHTLINIE

Die Schülerinnen und Schüler des Arany-János-Talentförderprogramms (AJTP) treten im Jahr 2026 gegeneinander und gegen sich selbst an, um im September an der geplanten Reise nach Paderborn (Deutschland) teilnehmen zu können. Es handelt sich um Jugendliche, die trotz benachteiligter Lebensumstände aufgrund ihres Talents das Leőwey-Klára-Gymnasium in Pécs erreicht haben, um fern von ihren Familien durch Lernen ihre Zukunftsperspektiven zu gestalten und neu zu schreiben. Die Útválasztó-Stiftung arbeitet als Unterstützerin, Organisatorin und Datenverantwortliche gemeinsam mit anderen Beteiligten an der Umsetzung der „Großen Reise“, damit diese die Weltanschauung der Schülerinnen und Schüler bereichert und erweitert sowie nachhaltige Inspiration und Motivation für ihre tägliche Entwicklung bietet.

1. Einleitung und rechtlicher Hintergrund

Ziel dieser Datenschutz- und Datenverarbeitungsrichtlinie (im Folgenden: Richtlinie) ist es, die von der Útválasztó-Stiftung (im Folgenden: Datenverantwortliche) durchgeführten Datenverarbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit Spenden-, Kommunikations-, Marketing- und Belohnungsreiseaktivitäten für die am Arany-János-Talentförderprogramm (AJTP) teilnehmenden Schülerinnen und Schüler detailliert zu regeln.

Bei der Datenverarbeitung handelt die Datenverantwortliche gemäß den folgenden Rechtsvorschriften:
– Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO)
– Gesetz CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit (Infotv.)
– Ungarisches Bürgerliches Gesetzbuch (Gesetz V von 2013)
– Gesetz XLVIII von 2008 über Wirtschaftswerbung (Grt.)
– einschlägige Vorschriften des Bildungs- und Kinderschutzrechts

2. Grundbegriffe

Personenbezogene Daten: Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Besondere Daten: Daten über rassische oder ethnische Herkunft, Gesundheit, Religion usw.
Betroffene Person: Jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren Daten verarbeitet werden.
Datenverarbeitung: Jeder Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten.
Datenverantwortliche: Útválasztó-Stiftung (die den Zweck der Datenverarbeitung bestimmt, Entscheidungen über die Datenverarbeitung – einschließlich der eingesetzten Mittel – trifft und diese selbst oder durch einen beauftragten Auftragsverarbeiter ausführen lässt).
Auftragsverarbeiter: Natürliche oder juristische Person, die im Namen der Datenverantwortlichen personenbezogene Daten verarbeitet.
Datenschutzvorfall: Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten oder unbefugte Nutzung.

3. Grundsätze der Datenverarbeitung

Die Datenverantwortliche führt die Datenverarbeitung gemäß den in Artikel 5 der DSGVO festgelegten Grundsätzen durch.

Sie gewährleistet:
– Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz
– Zweckbindung
– Datenminimierung
– Richtigkeit
– Speicherbegrenzung
– Integrität und Vertraulichkeit
– Rechenschaftspflicht

4. Kreis der betroffenen Personen

– Schülerinnen und Schüler des AJTP-Programms
– Eltern / gesetzliche Vertreter
– Schulen und Lehrkräfte
– Mitarbeiter der Útválasztó-Stiftung
– Unterstützer und Sponsoren
– Aufnehmende Einrichtungen und Gastgeber
– Newsletter-Abonnenten und Interessierte

5. Datenverarbeitungsprozesse

5.1 Einholung von Erklärungen und Einwilligungen der Schülerinnen und Schüler
(Art. 6 DSGVO – vertraglicher Zweck / Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen) Die Verarbeitung personenbezogener Daten minderjähriger Schülerinnen und Schüler erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter.

Die Einwilligung ist freiwillig, konkret und eindeutig und umfasst insbesondere:
– die Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen
– die Veröffentlichung von Erklärungen und Motivationsmaterialien
– die Verwendung in Online- und Offline-Marketingmaterialien
– die Dokumentation von Auftritten im Ausland

5.2 Verarbeitung von Foto- und Videoaufnahmen
Die Aufnahmen werden zweckgebunden zu Dokumentations-, Motivations- und Spendenzwecken erstellt.

Die Veröffentlichung kann erfolgen:
– auf Webseiten
– in sozialen Medien
– auf Flyern
– in Präsentationen
– bei Abschlussveranstaltungen

5.3 Datenverarbeitung von Sponsoren und Unterstützern
Name, Logo und Botschaft der Unterstützer werden ausschließlich auf Grundlage ihrer Zustimmung veröffentlicht.
Die Verarbeitung wirtschaftlicher Daten erfolgt gemäß den buchhalterischen Rechtsvorschriften.

5.4 Newsletter und Kontaktkampagnen
Der Versand elektronischer Newsletter erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer vorherigen freiwilligen Einwilligung.
Eine Abmeldung ist in jeder Nachricht gewährleistet.

5.5 Datenverarbeitung von aufnehmenden Partnern (ausländische Partner)
Die Datenverarbeitung ausländischer Partner erfolgt auf vertraglicher Rechtsgrundlage.
Eine Datenübermittlung außerhalb der EU erfolgt nur bei Vorliegen geeigneter Garantien.

6. Behandlung von Datenschutzvorfällen
Im Falle eines Datenschutzvorfalls untersucht die Datenverantwortliche den Vorfall unverzüglich und meldet ihn gegebenenfalls innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde (NAIH). In schwerwiegenden Fällen werden auch die betroffenen Personen informiert.

Nationale Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit (NAIH)
Sitz: 1055 Budapest, Falk Miksa utca 9–11.
Postanschrift: 1363 Budapest, Pf. 9
E-Mail: ugyfelszolgalat@naih.hu
Telefon: +36-1-391-1400

6. Protokoll zur Behandlung von Datenschutzvorfällen

Erkennung des Vorfalls → interne Meldung → Untersuchung → Dokumentation → ggf. behördliche Meldung → Information der Betroffenen → Präventionsmaßnahmen.
Inhalt des Protokolls über Datenschutzvorfälle

– Datum des Vorfalls
– Art der betroffenen Daten
– Anzahl der betroffenen Personen
– Beschreibung des Vorfalls
– Getroffene Maßnahmen
– Wurde eine Meldung gemacht (ja/nein)
– Datum, Unterschrift

7. Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen haben das Recht auf:
– Auskunft
– Berichtigung
– Widerruf der Einwilligung
– Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
– Einschränkung der Verarbeitung
– Datenübertragbarkeit
– Widerspruch
– Beschwerde bei der NAIH

8. Schlussbestimmungen

Diese Richtlinie tritt am 1. Februar 2026 in Kraft.
Die Datenverantwortliche behält sich das Recht vor, den Inhalt der Richtlinie jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern (z. B. aufgrund von Gesetzesänderungen). Für die Festlegung und Änderung der Richtlinie ist das Kuratorium der Stiftung zuständig.
Über nicht ausdrücklich in dieser Richtlinie geregelte, fallbezogene Datenverarbeitungen informiert die Stiftung die betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Datenerhebung ausführlich.